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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

§1  Geltung und Bedingung

(1)              die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2)              Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2  Vertragsabschluss

(1)              die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

(2)              Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 3  Rücktritt vom Vertrag (Besteller)

(1)              bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller, sind wir berechtigt 10 % des Nettowarenwertes zu berechnen.

(2)              ein Rücktritt ist für solche Waren ausgeschlossen, die der Verkäufer seinerseits erst von den einzelnen Herstellern bezieht.

§ 4  Preise

(1)   maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.

§ 5  Liefer- und Leistungszeit

(1)              Liefertermine oder  -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2)              der Verkäufer ist zur Teilleistung und Teillieferung jederzeit berechtigt.

§ 6  Versand und Gefahrübergang

(1)   die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1)              die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

(2)              ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

(3)              ausgenommen sind jedoch Gewährleistungsansprüche für Leuchtkörper ohne ausgewiesene Garantie.

(4)              offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

(5)              schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(6)              Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1)              bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor ( Vorbehalt ).

(2)              der  Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Abweichende Vereinbarung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.

(3)              bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der  Käufer auf das Eigentum, des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.

(4)              bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet -  kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9  Zahlung

(1)              soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Rechnungsbeträge über 1500,- Euro sind i.H.v. 50% anzuzahlen. Die Anzahlung hat spätestens 10 Tage nach Erhalt des Bestätigungsschreibens zu erfolgen.

(2)              eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

(3)              gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

(4)              die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

(5)              der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 10 Wirksamkeit

sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon berührt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mittenaar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch bei Wechseln und Schecks ist das Amtsgericht Herborn.

 

 

 

mirus – produktgestaltung – andré benner – auf der hohl 7 – 35756 mittenaar



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